Arbeitsunfall auch anlässlich der Reha möglich (Spaziergang)

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Sonntagsspaziergang während einer stationären Rehabilitation kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, dass der Spaziergang der stationären Behandlung dient und der Spaziergang zudem objektiv kurgerecht war (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2017 – S 6 U 545/14).

Der 60-jährige Kläger war während einer stationären Rehabilitation bei einem Sonntagsspaziergang beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs von einem Pkw erfasst und verletzt worden. Er ist der Auffassung, dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handele. Es sei im Rahmen der Rehabilitation ein Ziel gewesen, sein Gewicht zu reduzieren. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen. Daher sei der Unfall beim Spaziergang als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die beklagte Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall nicht als Versicherungsfall an und lehnte es ab, Entschädigungsleistungen zu erbringen. Der Kläger gehöre zwar zum versicherten Personenkreis. Es habe sich jedoch bei dem Spaziergang um eine so genannte eigenwirtschaftliche und damit nicht versicherte Tätigkeit gehandelt. Besondere mit dem Klinikaufenthalt verbundene Gefahrenmomente hätten nicht vorgelegen. Der Spaziergang sei nicht ärztlich verordnet gewesen. Ein bloßer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme sei nicht ausreichend.

Das SG Düsseldorf folgte der Argumentation des Klägers. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme. Es schade nicht, dass der Spaziergang an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe. Es reiche aus, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und diese Tätigkeit zudem objektiv kurgerecht gewesen sei. Beides sei bei dem hier streitigen sonntäglichen Spaziergang gegeben gewesen.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert