Ein Grundstückverkauf zur Begründung eines Anspruchs auf Hartz IV ist sittenwidrig und damit nichtig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Sozialgericht (SG) Koblenz hat mit Urteil vom 17.10.2017 (Az.: S 14 AS 883/15) entschieden, dass eine Hauseigentümerin, die ihr Hausgrundstück an ihren Rechtsanwalt verkauft, um Hartz-IV-Leistungen zu erhalten, sittenwidrig handelt, wenn sie sich den Kaufpreis nicht vor ihrem Rentenbeginn auszahlen lässt und verlangt, ihre Miete solle vom Sozialamt bezahlt werden. Es hat damit den Kaufvertrag für sittenwidrig und nichtig erklärt.

Was war geschehen?

Die Klägerin, eine alleinstehende Arbeitslose, bemüht sich seit Jahren um Hartz-IV-Leistungen, die das zuständige Jobcenter jedoch ablehnte, weil die Frau über Vermögen verfüge, und zwar in Gestalt eines von ihr selbst bewohnten Eigenheims. Dieses wäre zwar an sich zwar als Vermögen geschützt, was allerdings dann nicht gilt, wenn es unangemessen groß ist. Alleinstehenden wird dabei im Regelfall eine Wohnfläche von 90 Quadratmetern zugebilligt, sodass die hier betroffene Immobilie mit einer Wohnfläche von mehr als 150 Quadratmetern als unangemessen groß zu bewerten war. Während des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Klägerin das Haus an ihren Rechtsanwalt verkauft. Der vereinbarte Kaufpreis soll nach dem Vertrag erst nach mehr als zehn Jahren gezahlt werden, wenn die Klägerin längst im Rentenalter ist. Gleichzeitig hat sich die Klägerin dem Anwalt gegenüber verpflichtet, für den Verbleib in dem Haus eine monatliche Miete zu zahlen. Für diese Miete soll nach den deren Vorstellungen das Jobcenter aufkommen.

SG: Vertrag ist nichtig

Diese Erwartung erfüllt sich nach diesem Urteil des SG jedoch nicht. Es hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass der Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Folgerichtig bleibe die Klägerin Hauseigentümerin und sei nicht vermögenslos. Der notarielle Kaufvertrag sei nur geschlossen worden, um sich zulasten der Allgemeinheit zu bereichern. Das gelte auch für den Anwalt, denn dieser wolle eine vom Jobcenter bezahlte Miete kassieren, ohne für das Haus bezahlt zu haben. Zudem solle der Anwalt nach dem notariellen Vertrag die vom Jobcenter finanzierte Miete sogar behalten können, wenn er das Haus später an die Klägerin zurückübereignet. In diesem Fall hätte er über Jahre eine von der Allgemeinheit finanzierte Miete für ein Haus erhalten, für das er nie irgendetwas bezahlt habe.

Dazu Rechtsanwalt Joachim Schwede: “Nicht alles, was man gestalten kann, ist auch gestaltbar! Rechtsgeschäfte, die vereinbart werden, um die Allgemeinheit zu schädigen, werden in aller Regel vor den Gerichten keinen Bestand haben.”

© Gaby Schwede

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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