Eine Kindertagesstätte mit Haupt- und Nebenstelle hat im Einzelfall Anspruch auf eine einheitliche Betriebserlaubnis

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Das von dem Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 S. 1 SGB VIII geforderte Merkmal des Orts- und Gebäudebezugs ist auch erfüllt, wenn die Einrichtung, deren Betrieb zur Genehmigung gestellt wird, nach der Konzeption des Einrichtungsträgers aus zwei oder mehr Einrichtungsteilen an unterschiedlichen Standorten besteht.

BVerwG, Urteil vom 24.8.20175 C 1.16, BeckRS 2017, 131395

Siehe hierzu die Anmerkung von Joachim Schwede in NZFam 2018, 47!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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