Gesetzliche Unfallversicherung ist auch in der Elternzeit möglich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes gilt rechtlich als unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte, die in dieser Zeit trotzdem ausnahmsweise für ihren Arbeitgeber tätig werden, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Der Schutz der Unfallversicherung greift allerdings nicht bei jedem Besuch in der Firma. Versichert sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit grundsätzlich dann, wenn sie etwas tun, das “mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem inneren Zusammenhang steht”, sagt Anne Treppner von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI): “Private Besuche im Büro, um Kolleginnen und Kollegen den Nachwuchs vorzustellen, sind deshalb nicht unfallversichert.”

Welche Tätigkeiten sind versichert?

  • Arbeiten im Auftrag bzw. auf Bitte des Arbeitgebers,
  • Teilnahme an einer Schulung oder einem Lehrgang,
  • Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung wie Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier,
  • alle Wege, die mit diesen Anlässen verbunden sind.

Nicht versichert in der Elternzeit ist hingegen die Teilnahme am Betriebssport. Der soll einen Ausgleich für die Belastungen durch die Arbeit schaffen und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unterstützen. Dieser Beweggrund entfällt jedoch für Beschäftigte in Elternzeit. Wenn sie Sport treiben, steht das private Interesse im Vordergrund.

Wie lassen sich private und dienstliche Belange voneinander abgrenzen? Hilfreich ist es – so die DGUV in ihrer Mitteilung – auf jeden Fall, den beabsichtigten Einsatz für den Arbeitgeber im Vorfeld zu dokumentieren, z.B. durch eine E-Mail.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert