LSG Niedersachsen-Bremen: Kein Cannabis zur Behandlung von ADS/ADHS

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein ADS/ADHS-Kranker hat nach einem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2018 (L 16 KR 504/18 BER) keinen Anspruch auf die Verordnung von Cannabis zur Linderung seiner Beschwerden. Cannabis könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden Es sei keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS

Was war geschehen?

Zugrunde lag das Verfahren eines 31-jährigen Mannes, der an einer ADS/ADHS-Erkrankung litt. Eine Therapie mit Ritalin verursachte Schwäche, Appetit- und Kraftlosigkeit als Nebenwirkungen. Der Mann wandte sich an einen umstrittenen Arzt und Aktivisten, der ihm Cannabis zur Symptombehandlung empfahl. Da der Arzt inzwischen über keine Kassenzulassung mehr verfügte, erfolgte die Verordnung in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Allgemeinmediziner. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da keine schwerwiegende Erkrankung vorliege und die Verwendung von Cannabis bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft sei. Im gerichtlichen Eilverfahren wollte der Mann die umgehende Versorgung erreichen, da er das Präparat zur Linderung gravierenden Symptome dringend benötige.

LSG: Cannabis nur bei schwerwiegenden Erkrankungen

Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Cannabis könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden. Beim Antragsteller sei noch nicht einmal die Diagnose ADHS gesichert. Gesichert sei hingegen, dass er völlig auf die Medikation mit Cannabis fixiert sei. Der Arzt habe weder eigene Befunde erhoben, noch Diagnosen gestellt. Wegen seiner Therapiethesen sei er als Mediziner umstritten. Die medizinische Studienlage lasse zudem den Nutzen von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft erscheinen, denn Cannabis könne das Risiko für ADHS im Erwachsenenalter sogar steigern. Hyperaktive Symptome einer Erwachsenen-ADHS seien mit problematischem Cannabisumgang assoziiert.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert