Mehrkosten für Schulbücher sind als Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II vom Jobcenter zu übernehmen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Erstmals durch ein Obergericht hat das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 11.12.2018 – L 11 AS 349/17) entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II übernehmen muss, da diese nicht ausreichend abgedeckt seien.

Was war geschehen?

Klägerin war eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die “Hartz IV“, also Leistungen nach dem SGB II bezog. Ihr waren Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern – die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellt wurden – und eines grafikfähigen Taschenrechners entstanden. Diese Kosten begehrte sie als Zusatzleistungen zum Regelbedarf. Das Jobcenter bewilligte mit dem sog. Schulbedarfspaket insgesamt 100 € pro Schuljahr, mit der Begründung, dass § 28 III SGB II als Pauschale ausgestaltet sei und somit für eine konkrete Bedarfsermittlung die Rechtsgrundlage fehle.

LSG: Bücher müssen aus dem Regelbedarf gedeckt werden – so lange der ausreicht…

Das LSG hat die Schulbuchkosten als Mehrbedarfsleistungen nach § 21 VI SGB II anerkannt. Bücher würden nach der Gesetzesbegründung nicht von der Schulbedarfspauschale nach Abs. 3 dieser Vorschrift umfasst, sondern müssten grundsätzlich aus dem Regelbedarf bestritten werden. Da dieser jedoch nur Kosten für Bücher von circa 3 €/Monat vorsehe, seien hierdurch nur weniger als ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt. Da auch ansonsten im gesamten SGB II keine auskömmlichen Leistungen vorgesehen seien, sei diese Lücke mit verfassungskonformer Auslegung des § 21 VI SGB II zu schließen.

Die Kosten für grafikfähige Taschenrechner seien jedoch von der Schulbedarfspauschale gedeckt. Da derartige Taschenrechner nicht jedes Jahr neu angeschafft werden müssen, handle es sich um eine einmalige Bedarfsspitze, für die eine Pauschale genüge.

© Gaby Schwede

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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