Alle Gefährdungsbeurteilungen müssen bis Ende 2018 angepasst werden!

Joachim Schwede Archiv 1 Kommentar

War es bislang so, dass für jeden Arbeitsplatz nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden sein musste, zu der im Falle einer Schwangerschaft eine anlassbezogene Nachbeurteilung nach § 1 MuSchArbV erfolgen musste, um feststellen zu können, ob Änderungen am Arbeitsplatz erforderlich sind oder gar die Arbeitnehmerin an diesem Platz nicht weiter beschäftigt werden kann, steht mit dem am 1.1.2018 in …