BAG zu den Obliegenheiten des Arbeitgebers vor dem Verfall des Urlaubsanspruchs

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt nach einem Urteil des BAG vom 19.2.2019 (9 AZR 541/15) in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Was war geschehen? Der Beklagte beschäftigte den Kläger vom …