Der Nachtarbeitszuschlag ist auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns zu berechnen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das BAG hat mit Urteil vom 20.9.2017 (Az. 10 AZR 171/16) entschieden, dass sich die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen – soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht – nach § 2 EFZG i.V.m. § 1 MiLoG bestimmt. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser nach der Entscheidung des …