Kindergeld ist auch bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung weiterzuzahlen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Anspruch auf Kindergeld besteht nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 20.2.2018 (Az. 2 K 2487/16) fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist. Der Klägerin wurde für die Zeit von März 2014 bis November 2016 für ihre am 26.01.1994 geborene Tochter Kindergeld bewilligt. In dieser Zeit sollte sie eine Ausbildung …