BSG: Die Nichtbewerbung auf kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote löst nur eine Sperrzeit aus

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03.05.2018 (Az.: B 11 AL 2/17 R) nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Was war geschehen? Der Kläger, der zuletzt eine Tätigkeit als Beikoch ausgeübt hatte, erhielt von der beklagten Bundesagentur für Arbeit am 29.11.2011 zwei Vermittlungsvorschläge als Beikoch …