BAG: Kürzung der Hinterbliebenenversorgung bei über 10-jährigem Altersabstand ist zulässig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Regelung in einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, nach der die Leistungen des jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle, über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 % gekürzt wird, ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.12.2018 – 3 AZR 400/17) nicht zu beanstanden. Insbesondere liege darin keine Altersdiskriminierung. Was war geschehen? Die Klägerin ist im Oktober 1945 …