Eine dreijährige Kündigungsfrist in Arbeitsvertrags-AGB kann den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine erhebliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitsvertrags kann wegen einer unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein, und zwar auch dann, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 26.10.2017 entschieden. Nach Abwägung der Einzelfallumstände ist eine dreijährige …