Bezeichnet ein Arbeitnehmer seinen Chef als „soziales Arschloch“, kann trotz langjährigem Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 24.01.2017 entschieden (Az.: 3 Sa 244/16). Was war geschehen? Nach einem Wortgefecht in einem familiengeführten Kleinbetrieb kommentierte einer der Geschäftsführer die Situation mit den …