Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Bezeichnet ein Arbeitnehmer seinen Chef als „soziales Arschloch“, kann trotz langjährigem Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 24.01.2017 entschieden  (Az.: 3 Sa 244/16). Was war geschehen? Nach einem Wortgefecht in einem familiengeführten Kleinbetrieb kommentierte einer der Geschäftsführer die Situation mit den …