BAG: Es gibt keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Dies gibt nach einem Urteil des BAG vom 16.5.2019 (Az.: 6 AZR 329/18) schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber kann danach eine unternehmerische Entscheidung treffen, die den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine …