BAG: Kündigung ist sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann nach einem Urteil des BAG vom 13.6.2019 (6 AZR 459/18) auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen – wirksam, wenn die Anzeige bei der …