BAG: Geldbedarf des Arbeitnehmers begründet keinen Anspruch auf die Kündigung einer Direktversicherung in einem bestehendem Arbeitsverhältnis

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2018 – 3 AZR 586/16). Was war geschehen? Der Kläger schloss mit der …