Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung durch den Arbeitgeber?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.8.2018 (Az. 2 AZR 133/18) nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Was war geschehen? Die Klägerin war in einem vormals von dem …