BAG: Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

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Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann nach einem Urteil des BAG vom 18.10.2023 (Az. 5 AZR 22/23) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen …

Befristete Teilzeit (“Brückenteilzeit”) startet 2019

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Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ab Anfang 2019 ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Der Bundestag beschloss am 18.10.2018 ein Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung der sogenannten Brückenteilzeit. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten nach einem …