Kosten für häusliches Arbeitszimmer sind bei nur geringfügiger betrieblicher oder beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Falle einer nur geringfügigen betrieblichen oder beruflichen Nutzung bereits dann steuerlich nicht abzugsfähig, wenn der Raum vereinzelt privat genutzt wird (FG- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2018 – 6 K 2234/17, nicht rechtskräftig). Was war geschehen? Die verheirateten Kläger sind beide berufstätig. Die Klägerin erzielt außerdem gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Für das Streitjahr …