Mit Urteil vom 13.12.2017 (Az.: B 13 R 13/17 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Versicherte, die aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls eine vorzeitige Altersrente bezogen haben, beim anschließenden Bezug der Regelaltersrente keinen weiterhin verminderten Zugangsfaktor hinnehmen müssen, wenn der Haftpflichtversicherer dem Rentenversicherungsträger die vorgezogene Altersrente voll erstattet hat. In einem derartigen Fall sei § 77 Abs. 3 Satz 3 …