Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 6.12.2018 in zwei Verfahren entschieden (B 8 SO 4/17 R; B 8 SO 7/17 R), die allerdings wegen fehlender tatsächlicher …