Kein Arbeitsunfall anlässlich einer betrieblichen Skifreizeit

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Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kann der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeit nur dann zugeordnet werden, wenn die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dient, die Veranstaltung deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens offen steht, von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gefördert oder gebilligt wird.  Das schwerpunktmäßige Angebot einer Skifreizeit bzw. …

LSG Baden-Württemberg: Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Freizeitveranstaltungen

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Das Landessozialgericht (LSG ) Baden-Württemberg hat mit drei Urteilen vom 15.11.2018 einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mangels Vorliegens einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung jeweils verneint (Az.: L 6 U 441/18, L 6 U 2237/18, L 6 U 260/18). Was war jeweils geschehen? Die Klägerin im Verfahren L 6 U 441/18 war Ressortleiterin eines Unternehmens im Bereich der Telekommunikation, das als Unternehmensstrategie das Thema “Gipfelstürmer” …