Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen ist zulässig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrer von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegen genommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (Urteil vom 16.8.2018 – Az. 10 Sa 469/18). Was war …