EuGH: Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs verlangen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6.11.2018 (Az.  C-569/16, C-570/16) von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Soweit das deutsche Erbrecht dem entgegenstünde, müsse es unangewendet bleiben. Was war geschehen? Die Klägerinnen verlangen als Erben ihres jeweils verstorbenen Ehemannes von deren früheren …