Wer sterben will, hat gegen seine Krankenkasse – jedenfalls im Eilverfahren – keinen Anspruch auf die Versorgung mit Pentobarbital. Unabhängig von der Frage, ob die Krankenkasse für die Versorgung zuständig ist, stellte das Landessozialgericht Bayern klar, dass ein einstweiliger Rechtsschutz nicht in Betracht komme: Wer sterben wolle, würde die Entscheidung in der Hauptsache dann wohl vorwegnehmen (Beschluss vom 19.07.2023, Az. …
VG Berlin: Kein Kita-Platz im Eilverfahren bei Kapazitätsmangel
Ein Kita-Platz kann trotz gesetzlichen Anspruchs nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden, wenn der Anspruch mangels Kapazität nicht erfüllbar ist. An die Stelle des primären Anspruchs trete dann ein Aufwendungsersatzanspruch für eine selbstbeschaffte Kinderbetreuung (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2018 – VG 18 L 43.18). Das VG erläutert, dass der Antragsteller zwar nach dem SGB VIII bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen …