Gesetzliche Unfallversicherung ist auch in der Elternzeit möglich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes gilt rechtlich als unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte, die in dieser Zeit trotzdem ausnahmsweise für ihren Arbeitgeber tätig werden, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Schutz der Unfallversicherung greift allerdings nicht bei jedem Besuch in der Firma. Versichert sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter …