SG Aurich: Gesundheitsschädigung ist bei fehlendem Kausalitätsnachweis nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung erfordert nach einem Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 5.2.2019 (S 3 U 70/16) zwingend, dass die Schädigung nachweislich als Folge des Arbeitsunfalls eingetreten ist. Was war geschehen? Ein Mann war während seiner Tätigkeit als Schlosser beim Öffnen eines Garagentors ausgerutscht und auf die rechte Schulter gefallen. Bei der anschließenden Krankenhausbehandlung …