OVG Rheinland-Pfalz: Der Al Nur-Kindergarten in Mainz muss schließen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz ist recht­mäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 29.4.2019 (Az. 7 B 10490/19.OVG). Was war geschehen? Der Arab Nil-Rhein Verein erhielt im Jahr 2008 die Erlaubnis für den Betrieb des Al Nur-Kindergartens. Dabei wurde ihm die Auflage erteilt, die interkulturelle Erziehung durch regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten und …