Die Verlagerung der Zuständigkeit für die Erfüllung des Kinderbetreuungsanspruchs von den Gemeinden auf Landkreise und kreisfreie Städte durch das sachsen-anhaltinische Kinderförderungsgesetz verstößt bei dessen verfassungskonformer Auslegung nicht gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG). Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 21.11.2017 entschieden (Az.: 2 BvR 2177/16). Was war geschehen? 2013 ordnete der Gesetzgeber das Kinderbetreuungsrecht in Sachsen-Anhalt …