Kein Tinnitus durch Kinderschrei in das Ohr möglich – kein Arbeitsunfall einer Erzieherin

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind in das Ohr geschrien hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 22.01.2018 – S 17 U 1041/16). Kinderschreie seien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht geeignet, einen Tinnitus zu verursachen. Was war geschehen? Die Klägerin ist in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen lehnte es …