LAG Schleswig-Holstein: Arbeitsvertrag kann trotz Schriftformgebots auch durch tatsächliches Handeln zustandekommen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklären dadurch konkludent Angebot und Annahme des Arbeitsvertrags. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein  vom 7.8.2018 (1 Sa 23/18) in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande …