Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen

Joachim Schwede Archiv 1 Kommentar

1. Sofern die Anschaffungskosten für notwendige Schulbücher im Wert von 135,65 € für die 11. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums nicht anderweitig übernommen werden (zB im Wege der Lernmittelfreiheit), deckt der Regelbedarf diese Kosten der Höhe nach evident nicht ab. 2. Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen …

Mehrkosten für Schulbücher sind als Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II vom Jobcenter zu übernehmen

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Erstmals durch ein Obergericht hat das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 11.12.2018 – L 11 AS 349/17) entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II übernehmen muss, da diese nicht ausreichend abgedeckt seien. Was war geschehen? Klägerin war eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die “Hartz IV“, also Leistungen nach dem SGB II bezog. Ihr waren Kosten für die Anschaffung von …