LSG Niedersachsen-Bremen: Kein Cannabis zur Behandlung von ADS/ADHS

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein ADS/ADHS-Kranker hat nach einem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2018 (L 16 KR 504/18 BER) keinen Anspruch auf die Verordnung von Cannabis zur Linderung seiner Beschwerden. Cannabis könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden Es sei keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS Was war geschehen? Zugrunde lag das Verfahren eines 31-jährigen Mannes, der an einer ADS/ADHS-Erkrankung litt. Eine Therapie mit …