Kosten für Behandlung in einer türkischen Privatklinik werden nur teilweise von der Krankenkasse übernommen

Joachim Schwede Archiv 1 Kommentar

Erkrankt eine gesetzlich versicherte Person während ihres Urlaubs in der Türkei, muss die Krankenkasse nur für solche medizinischen Leistungen aufkommen, die der Person nach dem türkischen Krankenversicherungssystem zustehen würden. Behandlungen in einer Privatklinik sind davon regelmäßig nicht erfasst, so das Landessozialgericht (LSG) Hessen mit Urteil vom 07.11.2017  (Az.: L 8 KR 395/16). Was war geschehen? Ein zwölfjähriges Mädchen aus Kassel erkrankte während eines …