Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen

Joachim Schwede Archiv 1 Kommentar

1. Sofern die Anschaffungskosten für notwendige Schulbücher im Wert von 135,65 € für die 11. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums nicht anderweitig übernommen werden (zB im Wege der Lernmittelfreiheit), deckt der Regelbedarf diese Kosten der Höhe nach evident nicht ab. 2. Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen …