BAG bestätigt die Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind nach einem Urteil des BAG vom 12.2.2019 (1 AZR 279/17) verrechenbar. Was war geschehen? Die beklagte Arbeitgeberin beschloss im März 2014, den Beschäftigungsbetrieb des Klägers stillzulegen. Über die damit verbundene Massenentlassung unterrichtete sie den Betriebsrat. Noch bevor die Betriebsparteien in einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich verhandeln konnten, kündigte die Arbeitgeberin …