Das Jobcenter muss in Zeiten ausfallenden Präsenzunterrichts die Kosten für einen internetfähigen Computer für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Das entschied das Thüringer Landessozialgericht mit Beschluss vom 08.01.2021 (Az. L 9 AS 862/20 B ER). Die geltend gemachten Kosten stellten einen nach § 21 Abs. 6 SGB II anzuerkennenden unabweisbaren laufenden Mehrbedarf dar, der vom Regelbedarf nicht abgedeckt sei. …
LSG Hessen: Kein Mehrbedarf für Sozialhilfeempfänger wegen einer Bevorratung während der Corona-Pandemie
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln. Die empfohlene (Not-)Bevorratung für zehn bis 14 Tage in Zeiten der Corona-Pandemie führt nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Hessen vom 07.05.2020 (L 4 SO 92/10 B ER) nicht zu einem unausweichlichen bzw. unabweisbaren Bedarf im Sinne des Sozialhilferechts. Was war geschehen? Ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger hatte Ende März 2020 …
LSG Niedersachsen-Bremen: Das Jobcenter muss keine homöopathischen Präparate bezahlen
Das Jobcenter muss nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen grundsätzlich nicht mehr Medikamente bezahlen als die Krankenkasse, also etwas nicht die Kosten für homöopathische Präparate übernehmen. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen (Urteil vom 10.01.2019 – L 15 AS 262/16). Was war geschehen? Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz-IV-Empfängers, der Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro/Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate verlangte. Dies …