LAG Stuttgart: Die Nachtbereitschaft eines Wohngruppenbetreuers ist keine Bereitschaftszeit

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Erzieher, der in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zur Nachtbereitschaft eingeteilt ist, leistet nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 21.01.2019 (1 Sa 9/18) hierbei Bereitschaftsdienste i.S.d. § 4 Abs. 3 Anlage 33 der AVR des Deutschen Caritasverbandes. Es handelt sich bei dieser Nachtbereitschaft aber nicht um Bereitschaftszeiten nach § 8 Abs. 1 Anlage 33 der AVR. Was …