VG Trier: Jugendhilfeträger muss nicht für die Privatschulkosten einer Schülerin mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie aufkommen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Jugendhilfeträger ist nach einem Urteil vom 1.3.2018 des VG Trier nicht verpflichtet, für die Privatschulkosten der an einem einfachen Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie leidenden 15-jährigen Schülerin sowie für die Kosten einer Legasthenietherapie aufzukommen. Es handele sich hierbei nicht um seelische Störungen im Sinne des SGB VIII (Az.: 2 K 14025/17.TR). Die Klägerin, die bereits als Kind wegen Entwicklungsstörungen therapeutisch behandelt wurde, …