SG Berlin: Keine Prozesskostenhilfe für Prozesshanselei (Streit mit dem Jobcenter um monatlich 1,85 Euro)

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Hartz-IV-Empfängerin hat nach einem Beschluss des Sozialgerichts (SG) Berlin vom 12,6,2018 (S 179 AS 12363/17) keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) für einen Streit mit dem Jobcenter um einen Betrag in Höhe von monatlich 1,85 Euro. Der Wert der Klage sei derartig gering und die Klage zudem einfach zu begründen, so dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich sei. Ein Kläger, der seine Anwaltskosten …