SG Düsseldorf: Verletztenrente lebt nach Kapitalabfindung mit jährlichen Rentenerhöhungen wieder auf

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Verletztenrente kann nach einem Urteil des SG Düsseldorf vom 08.5.2018 (Az.: S 1 U 162/17) nach einer Kapitalabfindung durch Erreichen der Schwerverletzteneigenschaft wieder aufleben. Wenn dieses geschieht, dann allerdings unter Berücksichtigung der jährlichen Rentenerhöhungen. Das hat das SG auf die Klage eines 52-jährigen ehemaligen Profisportlers aus Krefeld hin entschieden. Was war geschehen? Der Kläger erlitt 1985 und 2001 aufgrund von Arbeitsunfällen …