SG Dresden: Die Rentenversicherung darf die Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf den Versicherten verlagern

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Deutsche Rentenversicherung darf nach einem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15.4.2019 (Az. S 22 R 261/19) von ihren Versicherten nicht verlangen, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet. Was war geschehen? Der 29 Jahre alte Kläger arbeitet in einer Kinderkrippe. Er beantragte …