Mehrkosten für Schulbücher sind als Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II vom Jobcenter zu übernehmen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Erstmals durch ein Obergericht hat das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 11.12.2018 – L 11 AS 349/17) entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II übernehmen muss, da diese nicht ausreichend abgedeckt seien. Was war geschehen? Klägerin war eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die “Hartz IV“, also Leistungen nach dem SGB II bezog. Ihr waren Kosten für die Anschaffung von …