Verletzung beim Eislaufen ist kein Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Klägerin ist Teamleiterin einer zehnköpfigen Abteilung einer Modefirma und begehrte mit ihrer Klage die Anerkennung eines Unfalls auf einer Eisbahn als Arbeitsunfall. Alle Mitarbeiter ihrer Einkaufsabteilung hatten vorzeitig ihre Arbeit beendet und als teambildende Maßnahme einen Ausflug zur Eisbahn unternommen. Beim Betreten der Eisfläche ist sie ins Rutschen gekommen, gefallen und hat sich dabei das Handgelenk gebrochen. Die beklagte Berufsgenossenschaft …