SG Karlsruhe: Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung ist Einkommen im Sinne von Hartz IV

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu qualifizieren und kann damit Ansprüchen auf SGB-II-Leistungen entgegenstehen. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe am 20.11.2018 entschieden (Az. S 15 AS 2690/18). Was war geschehen? Die Klägerin wendet sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und …