SG Münster: Keine Sozialhilfe bei zumutbarer Kündigung eines privaten Bestattungsvorsorgevertrages

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Bürger hat dann keinen Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialhilfe, wenn er durch die Kündigung eines mit einem Bestattungsunternehmen geschlossenen privaten Bestattungsvorsorgevertrages sein Vermögen (zurück-)erlangen und sich so selbst helfen kann. Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Münster vom 28.06.2018 gilt das jedenfalls dann, wenn die spätere Bestattung anderweitig gesichert sei (S 11 SO 176/16). Was war geschehen? Eine Frau hatte ihr …