SG Karlsruhe: Verletzung der Mitwirkungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren kann zur Klageabweisung führen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Wer im sozialgerichtlichen Verfahren seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss nach einem rechtskräftigen Gerichtsbescheid des SG Karlsruhe vom 29.06.2018 (Az.: S 11 AS 1811/179 im schlimmsten Fall mit einer Abweisung seiner Klage rechnen. Im hier entschiedenen Fall, in dem der Kläger Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II verlangt, jedoch trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht keine ausreichende Angaben zu seinem Einkommen …