Ein Grundstückverkauf zur Begründung eines Anspruchs auf Hartz IV ist sittenwidrig und damit nichtig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Sozialgericht (SG) Koblenz hat mit Urteil vom 17.10.2017 (Az.: S 14 AS 883/15) entschieden, dass eine Hauseigentümerin, die ihr Hausgrundstück an ihren Rechtsanwalt verkauft, um Hartz-IV-Leistungen zu erhalten, sittenwidrig handelt, wenn sie sich den Kaufpreis nicht vor ihrem Rentenbeginn auszahlen lässt und verlangt, ihre Miete solle vom Sozialamt bezahlt werden. Es hat damit den Kaufvertrag für sittenwidrig und nichtig …