Kein Arbeitsunfall anlässlich einer betrieblichen Skifreizeit

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Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kann der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeit nur dann zugeordnet werden, wenn die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dient, die Veranstaltung deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens offen steht, von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gefördert oder gebilligt wird.  Das schwerpunktmäßige Angebot einer Skifreizeit bzw. …

LSG Hessen: Skiunfall ist kein Arbeitsunfall

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Lädt eine Firma ihre Kun­den zu einer Ski­rei­se ein und ist das Ski­fah­ren der ein­zi­ge Pro­gramm­punkt der Reise, ist be­reits frag­lich, ob es sich um eine Dienst­rei­se han­delt. Je­den­falls aber ist das Ski­fah­ren nicht ge­setz­lich un­fall­ver­si­chert, so­weit es dem Frei­zeit­be­reich zu­zu­ord­nen ist. Dies stell­te das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Hessen mit Urteil vom 14.08.2020 klar (Az. L 9 U 188/18). Was war geschehen? …

LSG Baden-Württemberg: Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Freizeitveranstaltungen

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Das Landessozialgericht (LSG ) Baden-Württemberg hat mit drei Urteilen vom 15.11.2018 einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mangels Vorliegens einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung jeweils verneint (Az.: L 6 U 441/18, L 6 U 2237/18, L 6 U 260/18). Was war jeweils geschehen? Die Klägerin im Verfahren L 6 U 441/18 war Ressortleiterin eines Unternehmens im Bereich der Telekommunikation, das als Unternehmensstrategie das Thema “Gipfelstürmer” …